AGB | BRANDS

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1 Allgemeines

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen der medialabel network GmbH („hi!share.that“) und ihren Auftraggebern („Kunden“) im Rahmen der Durchführung von Werbekampagnen unter Einbindung der Influencer Marketing Plattform „hi!share.that“. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (vgl. § 14 BGB).

  2. hi!share.that bietet dem Kunden Werbekampagnen in den sozialen Medien, einschließlich Blogs, („Social Media“) an und gibt dem Kunden die Möglichkeit diese zu tracken und auszuwerten. Die Auftragsplatzierung findet ausschließlich über den zugewiesenen Ansprechpartner bei hi!share.that Beauftragte Kampagnen werden von hi!share.that unter Einbindung von Werbern, Prominenten des Internets und Videoherstellern (gemeinsam „Influencer“) umgesetzt. Die Influencer werden von hi!share.that im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als Subunternehmer beauftragt und erstellen im Rahmen der zwischen hi!share.that und dem Kunden abgestimmten Vorgaben Inhalte für die jeweilige Kampagne und veröffentlichen diese.

  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben nur insoweit Gültigkeit, als hi!share.that ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Die bloße vorbehaltlose Annahme von Aufträgen durch hi!share.that stellt auch bei Kenntnis von den allgemeinen Geschäftsbestimmungen des Kunden keine Zustimmung dar.

2 Angebot und Vertragsschluss

 

  1. Ein wirksamer Vertrag zwischen hi!share.that und dem Kunden über die Durchführung einer Kampagne kommt durch ein Angebot von hi!share.that und die Annahme dieses Angebots durch den Kunden gemäß der nachfolgenden Bestimmungen zustande.

  2. hi!share.that erstellt für jede Kampagne jeweils ein individuelles Angebot für den Kunden. Das Angebot gilt mit dem Zugang in Textform beim Kunden als verbindliches Vertragsangebot.

  3. Die Annahme dieses Angebots durch den Kunden erfolgt durch Erklärung in schriftlicher Form. Der Vertrag ist wirksam geschlossen, sobald hi!share.that die schriftliche Annahmeerklärung des Kunden zugeht.

  4. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen hi!share.that und dem Kunden ist der mit der schriftlichen Annahmeerklärung des Kunden geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von hi!share.that vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

  5. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  6. Zur Wahrung der Schriftform im Sinne der vorstehenden Regelungen genügt die telekommunikative Übermittlung, insbes. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

3 Leistungsbeschreibung / Kampagnendurchführung

 

  1. Der Kunde hat die Option zwischen den folgenden Leistungen (in den Punkten a bis c erläutert) zu wählen.
    1. CPX Kampagne
      1. Nach Abschluss des Vertrags wird die CPX Kampagne im hi!share.that System erstellt.
      2. hi!share.that leitet den Auftrag für die Kampagne des Kunde an registrierte Influencer weiter, damit diese das Angebot prüfen und sich auf die Ausführung bewerben oder direkt starten können. Sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, wird aktive Influencer-Akquise betrieben.
      3. Sollte der Kunde mit der Qualität der einzelnen Influencer nicht zufrieden sein, so kann der Kunde, anhand der von hi!share.that übermittelten Influencer-ID, diese identifizieren und die Bewerbung des jeweiligen Influencers pausieren lassen.
    1. Hybrid Model
      1. Nach Abschluss des Vertrags wird die Content Fee + CPX Kampagne im hi!share.that System erstellt.
      2. Dabei wird von hi!share.that aktive Influencer Akquise betrieben bestehend aus Erst-Kontaktaufnahme und/oder Wieder-Kontaktaufnahme, dem Aushandeln der Konditionen (Vergütung), sowie dem Onboarding auf der hi!share.that Plattform und der Betreuung der Influencer während des gesamten Kampagnenzeitraums.
      3. Je nach Vertragsangebot steht dem Kunden die Option offen, die Profile und/oder den Content der Influencer vor dem Kampagnen Launch zur Freigabe einzusehen.
Lehnt der Kunde alle gelieferten Vorschläge ab, unterbreitet hi!share.that neue, von den Influencern erstellte, Vorschläge. Der Kunde hat das Recht, eine Runde an Vorschlägen abzulehnen. Lehnt der Kunde auch beim zweiten Mal die unterbreiteten Vorschläge ab, behält sich hi!share.that vor, vom Vertrag zurückzutreten. hi!share.that behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für diesen Fall ausdrücklich vor.
      4. Sollte der Kunde mit der Qualität der einzelnen Influencer nicht zufrieden sein, so kann der Kunde anhand der von hi!share.that übermittelten Influencer-ID diese identifizieren und die Bewerbung dieser pausieren lassen.
    1. Social Influencer Ads
      1. Nach Abschluss des verbindlichen Vertragsangebots wird die Kampagne im dazugehörigen System erstellt.
      2. Voraussetzung für diese Kampagne ist, dass der Kunde hi!share.that den Zugriff auf sein Facebook Werbekonto ermöglicht.
      3. Für die Social Influencer Ads wird von hi!share.that auf aktive Influencer zugegriffen, welche bei der dazugehörigen Kampagne gebucht wurden.
Es besteht ebenfalls die Option die Social Influencer Ads auch unabhängig von vorherigen Kampagnen zu betreiben.
Dies bedarf allerdings einer Influencer-Neu-Akquise von hi!share.that.

  2. Unabhängig von der gewählten Leistung, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, hi!share.that rechtzeitig vor Beginn einer Kampagne ein Briefing für die Influencer zur Verfügung zu stellen. hi!share.that übermittelt dafür dem Kunden alle Anforderungen, welche für die Erstellung des Briefings benötigt werden.

  3. Ist das vom Kunden angegebene Vertragsbudget der Kampagne aufgebraucht, wird die Kampagne von hi!share.that Die Tracking-Links stehen ab diesem Zeitpunkt nicht weiter zur Verfügung. Da die Aktualisierung der Performance, aus technischen Gründen, lediglich im 2-Minuten-Takt erfolgen kann, kann es zu einer Überschreitung des, zuvor von dem Kunden vereinbarten, Vertragsbudgets kommen.
In diesem Fall müssen vom Kunden bis zu 5% der Überlieferung des vereinbarten Vertragsbudgets übernommen werden.

  4. Dem Kunden steht es frei, die von ihm eingestellte Kampagne jederzeit zu stoppen, unter der Voraussetzung, dass es technische Probleme gibt.

  5. Wenn die Kampagne nach Vertragsabschluss, aber vor dem Start vom Kunden storniert wird, dann ist der Kunde dazu verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Agency Handling Fee in voller Höhe an hi!share.that zu zahlen. Wenn es sich um eine Kampagne der Art in §3 a handelt ist der Kunde dazu verpflichtet 50% des vereinbarten Vertragsbudgets an hi!share.that zu zahlen.

  6. Wenn die Kampagne nach Vertragsabschluss, aber vor dem Start vom Kunden um mehr als 48h Stunden verschoben wird, dann ist der Kunde dazu verpflichtet, hi!share.that eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 10% des vertraglich vereinbarten Vertragsbudgets zu zahlen.

  7. Wenn bereits vor dem Stopp der Kampagne, ein Vertragsabschluss mit den Influencern zu Stande gekommen ist, so hat der Influencer das Recht, die Kampagne zu den vereinbarten Konditionen zu bewerben. Sollte dies nicht möglich sein, so ist der Kunde dazu verpflichtet dem Influencer, sowie hi!share.that den entstandenen Verdienstausfall auszugleichen. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von 50% des Vertragsbudgets.

  8. hi!share.that steht es frei, die Kampagnen nach eigenem Ermessen jederzeit zu beenden und mit dem Kunden abzurechnen. hi!share.that wird eine Kampagne insbesondere dann beenden, wenn das, von dem Kunden angegebene Vertragsbudget, auch nach längerer Zeit (in einem Zeitraum von 4 Wochen) nicht verbraucht wurde oder, wenn zu wenige (2-3 Influencer) oder keine Influencer an der Kampagne teilgenommen haben.

  9. hi!share.that behält sich das Recht zur Beendigung der Kampagne auch für den Fall vor, dass der beauftragte Influencer, trotz dessen vertraglicher Verpflichtung, seine Leistung nicht erbringt, ohne, dass hi!share.that dies zu verschulden hat. In diesem Fall wird hi!share.that den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die vertraglich geschuldete Leistung vom Influencer nicht erbracht wurde, und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.

  10. Kündigt der Kunde vor Fertigstellung der Kampagne, so berechnet sich die von ihm zu zahlende Vergütung wie folgt:
    1. Kündigung bis zum Beginn der Content-Produktion: 50% der vereinbarten Vertragsbudgets bei Kampagnen die als in §3 Absatz a vereinbart sind. Für Kampagnen die als §3 Absatz b und c vereinbart sind handelt es sich um 50% Agency Handling Fee.
    2. Nach Beginn der Produktion ist die volle Vergütung zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass hi!share.that Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

  11. Die von dem Kunden eingestellten Preise verstehen sich netto, d.h. ausschließlich der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

  12. Das Netto-Entgelt ergibt den insgesamt von dem Kunden zu zahlenden Betrag. Wird dieser Betrag zur Zahlung fällig, fällt hierauf die Umsatzsteuer an, welche ebenfalls von dem Kunden zu tragen ist. Über den Endbetrag erhält der Kunde eine Rechnung. Dessen Zahlungsziel ist Net 30 Tage.

  13. Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung vornehmen.

  14. Die Kampagnen werden von hi!share.that nach Beendigung der Kampagne abgerechnet. Eine Kampagne ist beendet, wenn das vom Kunden angegebene Vertragsbudget erreicht ist, der Kunde die Kampagne gestoppt hat, hi!share.that die Kampagne vorzeitig beendet hat oder der vertraglich vereinbarte Kampagnenzeitraum endet.

  15. Grundlage für die Abrechnung der Vergütung für die Kampagnen sind ausschließlich jene Daten, welche über den von hi!share.that generierten, unveränderten Tracking-Link erzeugt werden. Für die Abrechnung werden ausschließlich die Zahlen des Trackingproviders des Kunden verwendet.

4 Verfügbarkeit der Serviceleistungen / Reichweite

  1. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf ununterbrochene Verfügbarkeit des Services. Die Serviceleistungen von hi!share.that können gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung von neuen Einrichtungen oder Services zu ermöglichen. Es besteht kein Ausfallanspruch des Kunden, wenn aus den vorstehenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt nicht auf den Service von hi!share.that zugegriffen werden kann.

  2. Bei Kampagnen übernimmt hi!share.that keine Gewähr, dass die veröffentlichten Links eine bestimmte Reichweite haben oder eine bestimmte Zielgruppe erreichen. Der Kunde kann hierauf ggf. durch die Auswahl der Influencer Einfluss nehmen. hi!share.that haftet lediglich dafür, dass die Tracking Links sowie alle relevanten Informationen zur Kampagne für die Influencer zugänglich gemacht werden. Ob und auf welcher Plattform die Tracking Links veröffentlicht werden, kann hi!share.that nicht gewährleisten. hi!share.that wird jedoch in seiner vertraglichen Beziehung zu den Influencern darauf hinwirken, dass die Tracking Links ausschließlich auf den von den Influencern selbst betriebenen Kanälen anerkannter sozialer Netzwerke veröffentlich werden.

5 Haftung

  1. hi!share.that haftet gegenüber dem Kunden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

  2. In sonstigen Fällen haftet hi!share.that – soweit nicht in Abs. 3 abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Vertragspflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. „Kardinalpflicht“), und beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von hi!share.that – vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 – ausgeschlossen.

  3. Die Haftung von hi!share.that für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

  4. Für den Verlust von Daten haftet hi!share.that nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für Vertreter, leitende und nichtleitende Angestellte, sonstige Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmer von hi!share.that

  6. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

6 Umgehung / Vertragsstrafe / Provision

  1. Für den Fall, dass hi!share.that dem Kunden unter Benennung eines bestimmten Influencers ein Angebot für eine angestrebte Kampagne unterbreitet, verpflichtet sich der Kunde es zu unterlassen, für diese Kampagne bzw. eine im wesentlichen inhaltsgleiche Kampagne anstatt mit hi!share.that direkt mit dem betreffenden Influencer ein Vertragsverhältnis einzugehen und dadurch die Leistungen von hi!share.that zu umgehen.

  2. Während des gesamten Leistungszeitraums einer laufenden Kampagne ist es dem Kunden untersagt in direkten Kontakt mit den für die Kampagne eingesetzten Influencern zu treten.

  3. Für jeden Fall eines Verstoßes des Kunden gegen die Regelungen nach Abs. 1 oder Abs. 2 hat der Kunde eine Vertragsstrafe an hi!share.that zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht 100% des Netto-Vertragsbudget des jeweiligen Angebots von hi!share.that an den Kunden für die betreffende Kampagne. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hi!share.that jeweils vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.

  4. Sofern der Kunde direkt mit dem Influencer unter Umgehung des Leistungsangebots von hi!share.that innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Fertigstellung einer Kampagne und Zurverfügungstellung an den Kunden durch hi!share.that ein Vertragsverhältnis über die Erstellung einer weiteren Kampagne eingeht, die nicht mehr von der letzten unter Einbindung von hi!share.that erstellten Kampagne gedeckt ist, so hat der Kunde für die Erstellung dieser neuen Kampagne eine Agency Fee an hi!share.that zu zahlen. Die Höhe der Agency Fee entspricht der von den Parteien vertraglich vereinbarten Agency Fee für die letzte von hi!share.that fertiggestellte Kampagne mit dem betreffenden Influencer. Für den Fall, dass in der vertraglichen Vereinbarung der Parteien für die letzte fertiggestellte Kampagne mit dem betreffenden Influencer keine gesonderte Agency Fee ausgewiesen wurde, beläuft sich die Agency Fee auf 10% des vereinbarten Netto-Vertragsbudgets für die betreffende Leistung. Die Fälligkeit der Agency Fee tritt dabei 10 Werktage nach Kenntniserlangung von hi!share.that und Mitteilung an den Kunden ein. hi!share.that wird dem Kunden eine entsprechende Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung.

7 Kundenreferenz

  1. Der Kunde erklärt mit Vertragsschluss sein Einverständnis, von hi!share.that in branchenüblicher Art und Weise als Referenz genannt zu werden. Die Referenzen dürfen dabei sowohl in digitaler als auch in nicht-digitaler Form dargestellt werden. hi!share.that darf bei der Darstellung der Referenz sowohl den Unternehmensnamen des Kunden als auch das Logo sowie ggfs. weitere, öffentlich bekannte Informationen, wie zum Beispiel die Branche des Kunden, verwenden. Der Kunde räumt hi!share.that für die Zwecke dieser Referenznennung ein unentgeltliches einfaches Recht zur räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzung des Unternehmensnamens und des Logos des Kunden ein.

  2. Der Kunde kann sein Einverständnis mit der vorstehenden Referenznennung und Rechtseinräumung jederzeit schriftlich für die Zukunft gegenüber hi!share.that

  3. Widerruft der Kunde sein Einverständnis, wird hi!share.that die Referenznennung binnen angemessener Frist einstellen. In der Regel ist für leicht veränderliche Verwendungen (z.B. Website, E-Mails, Social Media Kanäle, etc.) eine Mindestfrist von einem Monat, für alle übrigen Verwendungen eine Mindestfrist von sechs Monaten zur Einstellung der Referenznennung angemessen.

8 Geheimhaltung / Vertragsstrafe

  1. Der Kunde verpflichtet sich, über sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige Informationen vertraulicher Natur, die als solche schriftlich oder mündlich bezeichnet oder offensichtlich zu erkennen sind, insbesondere die Inhalte aller Angebote zu Kampagnen, die dem Kunden ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit hi!share.that zur Kenntnis gelangen, („vertrauliche Informationen“) strengstes Stillschweigen zu bewahren und die vertraulichen Informationen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von hi!share.that dritten Personen nicht zugänglich zu machen. Die Zusammenarbeit des Kunden mit hi!share.that umfasst auch die Geschäftsanbahnung und etwaige Vertragsverhandlungen, selbst wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss zwischen den Parteien kommt. Die vertraulichen Informationen beinhalten insbesondere alle Angaben, Informationen und Daten über die Plattform von hi!share.that, über die kooperierenden Influencer sowie über konkrete Kampagnen des Kunden (z.B. den Namen der teilnehmenden Influencer, die Art der Kampagne und den Inhalt der Absprachen zwischen hi!share.that, den Influencern und dem Kunden).

  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit mit hi!share.that erhält, nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.

  3. Von dieser Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind nur solche Informationen,
    1. die dem Kunden bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt wurden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt wurden;
    2. die bei Vertragsschluss öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht wurden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dies Vertrags einschließlich dieser AGB beruht;
    3. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der Kunde hi!share.that vorab unterrichten und die Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen aus diesen AGB zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an hi!share.that. Die Höhe der angemessenen Vertragsstrafe beträgt jedenfalls 30% der zwischen hi!share.that und dem Kunden für die betreffende Kampagne vereinbarten Netto-Vertragsbudget. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von hi!share.that, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung oder einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatz, nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen darüber hinausgehenden Schadensersatz angerechnet.

  5. Die vorstehenden Geheimhaltungspflichten gelten sowohl für die Dauer der jeweiligen vertraglichen Zusammenarbeit als auch zeitlich unbegrenzt darüber hinaus.

  6. Der Kunde verpflichtet sich, sämtlichen von ihm in die Zusammenarbeit mit hi!share.that einbezogenen Personen den vorstehenden Regelungen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen; das gilt auch im Rahmen des gesetzlich zulässigen für die Zeit nach dem Ausscheiden solcher Personen aus dem Unternehmen des Kunden bzw. nach der Beendigung der Zusammenarbeit mit solchen Personen.

9 Informationen zum Datenschutz

  • Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden gelten die auf der Webseite von hi!share.that unter www.hisharethat.com/datenschutz abrufbaren Datenschutzbestimmungen.

10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.

  2. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen hi!share.that und dem Kunden ist der Sitz von hi!share.that in Berlin.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke herausstellen, wird die Wirksamkeit der AGB im Übrigen hierdurch nicht berührt. hi!share.that und der Kunde werden in einem solchen Fall über eine wirksame und zumutbare Regelung verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit diesen AGB verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.