AGB | INFLUENCER

medialabel network GmbH Partner Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Präambel

Die Nutzung der von der medialabel network GmbH angebotenen Plattform hi! durch Partner erfolgt ausschließlich zu den Bedingungen dieser Vereinbarung („AGB“ oder „Vertrag“) zwischen Ihnen
(folgend : Partner ) und der

medialabel network GmbH

Unter den Linden 32-34, 10117 Berlin

Tel.: +49(0)30 4063 3060

E-Mail: info@hisharethat.com

AG Berlin-Charlottenburg Registernummer: HRB 199129 B

Geschäftsführer: Silvia Lange, Tivadar Szegeny

Um die Plattform hi! (by medialabel) als Partner in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sich mit
den AGB in der vorliegenden Form einverstanden erklären. Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Partnern werden nicht Teil des Vertrags oder vereinbart, sofern medialabel network GmbH diese nicht
ausdrücklich in schriftlicher Form akzeptiert hat.

§ 1 Allgemeines, Definition

  1. hi! bzw. Plattform bezeichnet die von der medialabel network GmbH unter www.hisharethat.com, im App-Store oder PlayStore als Applikation bereitgestellte Online-Werbeplattform hi!. hi! bezeichnet auch die medialabel network GmbH als Anbieterin der Plattform. Die Plattform hi! ermöglicht es den Partnern, an Kampagnen für verschiedene Werbende teilzunehmen, in deren Rahmen sie Werbung erstellen und auf ihren Partnerseiten veröffentlichen. hi! ist in keiner Weise verpflichtet, über die Plattform Kampagnen in einer bestimmten Quantität oder Qualität für Partner
    verfügbar zu machen.
  2. Partner bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die Plattform zu den Bedingungen dieser AGB nutzt. Partner beabsichtigt, im Rahmen von Kampagnen Werbung auf seinen Partnerseiten zu veröffentlichen. 
  3. Partnerseiten bezeichnet gemeinsam alle für Display Werbung in Online- oder mobilen Medien nutzbaren Werbeflächen (z.B. Online-Accounts in sozialen Netzwerken oder Videoportalen, Webseiten etc.), die dem Partner berechtigterweise zur Verfügung stehen. hi! berücksichtigt aktuell folgende Partnerseiten : Instagram, Facebook ( gemeinsam “Meta”), TikTok, Pinterest, Twich, Reddit, YouTube.
  4. Werbender bezeichnet ein Unternehmen (z.B. den Anbieter einer App oder eine für diesen Anbieter tätige Werbeagentur), die zur Bewerbung eines Produkts (z.B. einer App) Werbung auf den Partnerseiten platzieren möchte.
  5. Kampagne bezeichnet jedes einzelne auf der Plattform veröffentlichte Angebot an die Partner, ein Produkt zu den jeweils angegebenen Kampagnen-Richtlinien zu bewerben sowie jede im Falle der Teilnahme von Partnern durch diese erfolgende Bewerbung
    des Produkts auf den Partnerseiten.
  6. Kampagnen-Richtlinien bezeichnet Bedingungen, Angaben, Anweisungen und weitere Anleitungen, die für die Durchführung einer Kampagne gelten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Kampagne ist stets, dass Partner die geltenden Kampagnen-Richtlinien akzeptiert und einhält.
  7. Werbung bzw. Anzeige bezeichnet die aus dem jeweils verwendeten Werbematerial (z.B. von Partner selbst erstellte und/oder vom Werbenden vorgegebene Texte, Grafiken, Bilder, Sounds, Videos etc.) bestehende Ausspielung von Partner auf seiner Partnerseite im Rahmen einer Kampagne.

§ 2 Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Inanspruchnahme der Plattform setzt voraus, dass Partner mit hi! einen Vertrag über die
    Nutzung abschließt. Dieser Vertrag kommt durch die erfolgreiche Registrierung zustande. Mit
    der Registrierung erkennt Partner die Geltung dieser AGB (Stand 2024) an.
  2. Die Registrierung für die Plattform ist kostenfrei. Erhält Partner im Rahmen der Nutzung der
    Plattform Coins (vgl. § 5 (1)) für die Teilnahme an einer Kampagne und möchte sich den
    monetären Gegenwert dieser Coins auszahlen lassen, dann erhebt hi! hierfür je Auszahlung
    eine Processing Fee gemäß § 5 (13). Darüber hinaus fallen bei der Nutzung der Plattform
    keine Kosten an.
  3. Die Registrierung erfolgt durch das Anlegen eines Nutzerkontos. Partner füllt hierzu die
    entsprechende Eingabemaske auf der Plattform aus. Alle Felder des Anmeldeformulars, die
    mit „erforderlich“ gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden. In jedem Fall ist die
    Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Die Registrierung ist erst abgeschlossen,
    wenn der Partner eine E-Mail von hi! zur Verifikation seiner E-Mail-Adresse erhält und den
    darin übersandten Bestätigungs-Link angeklickt hat.
  4. Die Registrierung erfolgt per sog. Social Login unter Verwendung einer bereits vorhandenen
    Partnerseite gemäß §1 (3).
  5. Ein Anspruch des Partners auf Registrierung und Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht
    nicht.
  6. Partner sichert zu, dass alle von ihm beim Anlegen des Nutzerkontos angegebenen Daten
    wahrheitsgemäß und vollständig sind.
  7. Pro Partner kann nur ein Nutzerkonto angelegt bzw. ein Nutzungsvertrag mit hi!
    abgeschlossen werden.
  8. Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Nutzerkonto ausschließlich von ihm genutzt
    werden kann und wird zu diesem Zweck die entsprechenden Vorkehrungen zur
    Geheimhaltung seiner Login-Daten treffen und die Login-Daten nicht an Dritte weitergeben.
    Der Partner ist dazu verpflichtet, hi! unverzüglich darüber zu informieren, wenn ihm bekannt
    wird, dass seine Login-Daten nicht autorisiert verwendet werden bzw. eine solche
    Verwendung durch eine unberechtigte Erlangung der Login-Daten möglich ist.
  9. Natürliche Personen sind zum Abschluss eines Vertrags mit hi! nur dann berechtigt, wenn sie
    das
    1. 18. Lebensjahr vollendet haben (Volljährige)
    2. oder zwar nicht das 18. Lebensjahr, aber das 7. Lebensjahr vollendet haben
      (beschränkt geschäftsfähige Minderjährige) und ihnen nachweislich die wirksame
      Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter erteilt wurde. Das Alter von Partner wird im
      Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragt und ist wahrheitsgemäß anzugeben.
      hi! wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik angemessene
      Anstrengungen unternehmen, um sich bei beschränkt geschäftsfähigen
      Minderjährigen zu vergewissern, dass der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung
      zum Vertrag, einschließlich der Teilnahme an den Kampagnen, erteilt hat. Gesetzliche
      Vertreter des beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen sind in den meisten Fällen
      beide Eltern, so dass auch beide Eltern ihre Zustimmung zu erteilen haben.
  10. Partner wird darüber hinaus gegenüber hi! auf Anfrage Nachweise für sein Alter und – im
    Falle nur beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger – die Zustimmung seiner gesetzlichen
    Vertreter erbringen. hi! behält sich das Recht vor, das Nutzerkonto von Partner zu sperren bis
    der Nachweis erbracht ist. Partner wird darüber hinaus gegenüber hi! auf Anfrage Nachweise
    für sein Alter und – im Falle nur beschränkt geschäftsfähiger Minderjähriger – die
    Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter erbringen. hi! behält sich das Recht vor, das
    Nutzerkonto von Partner zu sperren bis der Nachweis erbracht ist.
  11. Partner stellt sicher, dass er durch seinen Gebrauch des Nutzerkontos keine Malware (z.B.
    Viren, Trojaner etc.) oder sonstige Programmierungen, die die IT-Systeme von hi! oder
    Werbenden schädigen können, verbreitet und trifft hierfür alle erforderlichen
    Schutzmaßnahmen (Anti-Virus-Scanner etc.).

§ 3 Validierung des Nutzerkontos

  1. Zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Kampagnen ist es, dass der Partner sein
    Nutzerkonto zuvor einmalig von hi! validieren lässt. Im Rahmen der Validierung überprüft hi!,
    ob der Partner die erforderlichen Qualitäts- und Sicherheits-Anforderungen erfüllt, um an
    Kampagnen teilzunehmen. Im Rahmen der Validierung hat der Partner
    1. durch die Übermittlung der betreffenden URL-Links eine Reichweite seiner
      Partnerseiten von mindestens 3.000 Followern nachzuweisen und
    2. eine Beschreibung der geplanten Werbemaßnahmen (Format, Konzept, Platzierung)
      zu übermitteln und
    3. hi! überprüft die Qualität des verknüpften Social Media Kontos und sichtet die
      Reichweite.
  2. Die Entscheidung über die Validierung des Nutzerkontos trifft hi! im alleinigen, aber billig
    auszuübenden Ermessen, um den Werbenden Qualität und Sicherheit im Hinblick auf die
    Kampagnen gewährleisten zu können. Partner hat in keinem Fall einen Anspruch darauf, dass
    sein Nutzerkonto validiert wird.

§ 4 Kampagnendurchführung; API-Freigaben; Zugriffs- und Nutzungsrechte für APIs,
Account-Funktionen und -Daten; Garantien;

  1. Die jeweils aktuellen Kampagnen, an denen der Partner teilnehmen kann, werden auf der
    Plattform angezeigt.
  2. Der Partner verpflichtet sich, seine (Werbe-)Leistungen im Rahmen von Kampagnen nur in
    Übereinstimmung mit diesem Vertrag – insbesondere den in § 4 (5) genannten Garantien –
    und den jeweiligen Kampagnen-Richtlinien durchzuführen.
  3. Die Durchführung bestimmter Kampagnen setzt zwingend voraus, dass der Partner hi! für
    Zwecke dieses Vertrages den Zugriff auf Funktionen und/oder Daten seiner Partnerseiten
    über ein Anwendungsschnittstellen (sog. APIs; z.B. Facebook Business API, Facebook Graph
    API, Instagram Graph API, TikTok For Business Marketing API, YouTube API, etc. ) gestattet
    („API-Freigabe“). Eine erforderliche API-Freigabe kann der Partner in der Regel im Account
    seiner Partnerseite (z.B. bei Facebook, Instagram ,TikTok, YouTube) individuell erteilen und hi!
    erhält daraufhin die tatsächliche Möglichkeit zur Nutzung der API in dem vom Partner
    bestimmten Umfang. Soweit hi! die tatsächliche Möglichkeit zur Nutzung der API erhält, gilt
    dies konkludent als API-Freigabe im entsprechenden Umfang. Wenn der Partner hi! eine
    API-Freigabe erteilt, räumt er damit hi! das unentgeltliche Recht ein, im Rahmen dieser
    API-Freigabe für Zwecke dieses Vertrages


    (a) die betreffende API umfassend zu nutzen und


    (b) über die API auf sämtliche Funktionen und/oder Daten der Partnerseite zuzugreifen.
    Soweit im Rahmen einer API-Freigabe auf Funktionen und/oder Daten zugegriffen werden
    kann, räumt der Partner hi! zudem ein einfaches, zeitlich, örtlich und inhaltlich
    unbeschränktes, nicht widerrufbares, übertragbares und unterlizenzierbares Recht zur
    unentgeltlichen Nutzung der Daten und Funktionen der Partnerseite für Zwecke dieses
    Vertrages ein.


  4. Durch die Verknüpfung mit seinem YouTube-Kontos, erklärt sich Partner damit einverstanden,
    die YouTube-Bedingungen zu akzeptieren. Die YouTube Nutzungsbedingungen kann Partner
    hier finden. Wie in §4 (3) erwähnt, nutzt hi! dafür die YouTube API als
    Anwendungsschnittstelle.
  5. Partner hat die Möglichkeit, die vorherige Einwilligung jederzeit auf dieser Website zu
    widerrufen, um hi! den Zugriff auf ihre YouTube-Daten zu entziehen.
  6. Für den Fall, dass es dem Partner nicht möglich ist, bei der Durchführung einer Kampagne
    diesen Vertrag und/oder die Kampagnen-Richtlinien einzuhalten, hat er die Durchführung der
    Kampagne sofort zu unterlassen. Dies gilt auch, sollten die Kampagnen-Richtlinien Vorgaben
    eines Werbenden enthalten, die diesem Vertrag – insbesondere den in § 4 (3) genannten
    Garantien – widersprechen. hi! ist in diesem Fall zu informieren.
  7. Der Partner garantiert hi! im Rahmen dieses Vertrages und für die Durchführung aller
    Kampagnen,
    (1) dass er zur erforderlichen Nutzung der Partnerseiten berechtigt ist und dass
    er sämtliche Bestimmungen und Vorgaben der jeweiligen Anbieter für die
    erforderliche Nutzung der Partnerseiten einhält;
    (2) dass er hi! rechtzeitig vor Kampagnenbeginn sämtliche erforderlichen
    API-Freigaben erteilt hat und diese für die Dauer der Kampagne und ihrer
    Auswertung nicht widerrufen wird sowie dass er hi! im Rahmen dieser
    API-Freigaben sämtliche Rechte gemäß § 4 (3) S. 3 und 4 in vollem Umfang
    eingeräumt hat.
    (3) dass die Erstellung und Veröffentlichung der Werbung stets im Einklang mit
    den guten Sitten und allen anwendbaren Gesetzen erfolgt (z.B. des Straf- und
    Ordnungswidrigkeitsrechts, des Wettbewerbsrecht, des
    Rundfunkstaatsvertrags, des Telemediengesetzes etc). Diese Garantie
    umfasst insbesondere auch die jederzeitige und uneingeschränkte
    Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben zu Werbekennzeichnungen durch
    den Partner. Aktuell Pflichten zur Werbekennzeichnung kann der Partner hier
    nachvollziehen;
    (4) dass die erstellte und veröffentlichte Werbung – auch unabhängig von § 4 (5)
    – stets frei von sämtlichen rassistischen, gewaltverherrlichenden oder
    -verharmlosenden; extremistischen, zu Straftaten oder Gesetzesverstößen
    aufrufenden oder anstiftenden, Leib, Leben oder Eigentum bedrohenden,
    gegen Personen oder Unternehmen hetzenden; persönlichkeitsverletzenden,
    verleumderischen, ehrverletzenden, anstößigen, pornografischen,
    sexistischen, politischen, Personen sexuell belästigenden, obszönen,
    vulgären, ekelerregenden, schockierenden sowie Alkoholkonsum am Steuer
    oder illegalen Drogenkonsum verharmlosenden Inhalten ist.
    (5) keine Werbung oder unzutreffende Warnungen vor Viren, Fehlfunktionen und
    dergleichen verbreiten oder zur Teilnahme an Gewinnspielen,
    Schneeballsystemen, Kettenbrief-, Pyramidenspiel- und vergleichbaren
    Aktionen aufzufordern;
    (6) dass die Erstellung und Veröffentlichung der Werbung keine absoluten
    Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheber- und Leistungsschutzrechte,
    Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte etc.). Insbesondere garantiert der
    Partner zur legalen Nutzung sämtlicher Fotos, Grafiken, Videos, Texte,
    Sounds, Musikwerke und -aufnahmen oder sonstiger Materialien berechtigt
    zu sein, die er im Rahmen einer Kampagne für die Erstellung und
    Veröffentlichung von Werbung verwendet;
    (7) dass es keine Störung oder Störungsversuche bezüglich der einwandfreien
    Funktion der Plattform und besonders der durch hi! angewandten
    Trackingmethoden gibt;
    (8) dass die Veröffentlichung der Werbung nicht geeignet ist, hi! oder dem
    Werbenden zu schaden, insbesondere im Hinblick auf ihren guten Ruf und ihr
    Ansehen in der Öffentlichkeit;
    (9) dass er im Einzelfall von hi! freizugebende Werbung nach ihrer Freigabe nicht
    ohne die vorherige Zustimmung von hi! verändert oder abwandelt, wobei
    davon auszugehen ist, dass es Partner in der Regel freisteht, die Werbung so
    wie er es für angemessen erachtet, einzubinden, solange solch eine
    Einbindung gemäß dieses Vertrags und der Kampagnen-Richtlinien erfolgt
    und
    (10) dass er keine Betrügerischen Maßnahmen (vgl. § 4 (6) vorsätzlich selbst
    ergreift, Dritte ergreifen lässt, duldet oder ihnen sonst wie vorsätzlich
    Vorschub leistet.
  8. hi! unterhält angemessene Mittel, um Betrügerischen Maßnahmen vorzubeugen. Der Partner
    wird hi! bei der Vorbeugung von Betrügerischen Maßnahmen unterstützen. „Betrügerische
    Maßnahmen“ beinhalten, ohne jedoch hierauf beschränkt zu sein:
    (1) jede Aktivität, die von einem Bot, Script, automatisierten Programm oder ähnlichen
    Programmen durchgeführt wird, um den Eindruck zu erzeugen, dass eine tatsächliche
    Konvertierung geliefert wurde. Der Begriff beinhaltet des Weiteren alle Maßnahmen,
    die allgemein als betrügerisch oder missbräuchlich, gemäß allgemein anerkannter
    Prinzipien des Online-Marketings, angesehen werden; wie solche, die von führenden
    Programmen für Affiliate-Marketing und Keyword-Advertising untersagt werden: wie
    z.B. das Generieren von Anfragen, das Ausfüllen von Umfragen, das Abschließen von
    Empfehlungen auf automatisiertem Wege oder mit falschen Informationen oder das
    Tolerieren solch eines Verhaltens von Dritten.
    (2) jegliche Nutzung von Emulator Programmen, die die Ausführung von Android oder iOS
    Anwendungen auf Computern mit Microsoft Windows oder macOS ermöglichen.
    (3) Incentivierte Installationen: Es ist nicht erlaubt, Nutzern Incentivierungen für
    Aktivitäten zu bieten (Belohnungen oder Vorteile), die eine erfolgreiche Installation
    herbeiführen. Das beinhaltet explizit auch die Bitte an die User, eine App zu
    installieren, lediglich um den Partner zu unterstützen. Installation, die durch
    angebotene Incentivierungen erreicht werden, werden demnach als ungültig
    betrachtet und dafür erhaltene Coins werden nachträglich abgezogen.
    (4) Exzessive Eigen-Installation: Die exzessive Installation von Apps auf den eigenen
    Geräten lediglich zu dem Zweck Coins zu erhalten und ohne Absicht die App einem
    externen Publikum zu präsentieren, ist nicht erlaubt.
    (5) Missbräuchlich erworbene Reichweite: Jede Reichweite des Partners auf den von ihm
    genutzten Partnerseiten, die der Partner aufgrund illegaler oder missbräuchlicher
    Methoden erwirbt, insbesondere durch gekaufte Social-Media-Follower, Like-Zahlen
    oder View / Impressions Zahlen, als auch gefälschte Insights.
  9. hi! behält sich das Recht vor, die veröffentlichte Werbung von Partner auf Betrügerische
    Maßnahmen hin zu überprüfen. Eine Pflicht von hi! zu einer solchen Überprüfung besteht
    nicht.
  10. Für den Fall, dass der Partner gegen die Garantien gem. § 4 (5). verstößt, hat hi! das Recht,
    1. Partner mit sofortiger Wirkung von allen Kampagnen auszuschließen, die
      Tracking-Links von Partner zu deaktivieren und von Partner die Entfernung der
      Werbung von den Partnerseiten zu verlangen;
    2. das Nutzerkonto von Partner vorübergehend zu sperren und
    3. den Vertrag mit Partner außerordentlich fristlos zu kündigen.
  11. Für den Fall, dass der Partner gegen § 4 (6) (Betrügerische Maßnahmen) verstößt, hat hi! das
    Recht, die Belohnung („Coins“, vgl. § 5 (1)) für die betreffende Kampagne nicht auszuzahlen
    bzw. erhaltene Belohnungen abzuziehen oder zurückzufordern.
  12. Partner hält hi! frei und schadlos von sämtlichen Ansprüchen Dritter (inkl. des Werbenden)
    gegen hi! und den hi! entstehenden Kosten (inkl. erforderlicher Rechtsanwaltskosten), die auf
    einem Verstoß von Partner gegen die unter § 4 (5) genannten Garantien beruhen.
  13. Partner stellt hi! auf Anfrage unverzüglich sämtliche Informationen zur Verfügung, die er von
    Anbietern von Partnerseiten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Werbung im
    Rahmen einer Kampagne erhält (z.B. Geschlecht der Leser, Uhrzeit des Lesens, Alter des
    Lesers etc.). Der Partner übermittelt hi! dabei ausschließlich nicht personenbezogene Daten.
  14. Für den Fall, dass dem Partner für eine Kampagne Produkte des Werbenden zur Verfügung
    gestellt werden und der Partner diese Kampagne (i.) nicht, (ii) nicht gemäß der betreffenden
    Kampagnen-Richtlinien des Werbenden und/oder (iii.) unter Verstoß gegen die Garantien nach
    § 4 (5) dieses Vertrages durchführt durchführt, ist der Partner verpflichtet, hi! den Neuwert der
    Produkte und die Kosten des Versands an den Partner – zu erstatten sowie an hi! eine
    Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 EUR pro Kampagne zu zahlen. Die
    Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; im Falle der
    Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ist eine Vertragsstrafe jedoch
    anzurechnen.

§ 5 Belohnungsprogramm; hi! Coins; Processing Fee

  1. 1. Partner kann für die Teilnahme an einer Kampagne eine erfolgsabhängige Belohnung in Form
    virtueller hi! Coins („Coins“) gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen
    Kampagnen-Richtlinien erwerben.
  2. Die Anzahl an Coins, die dem Partner als erfolgsabhängige Belohnung auf seinem
    Nutzerkonto gutgeschrieben werden, basiert in der Regel auf der Anzahl an Konvertierungen
    durch den Partner. Konvertierung bedeutet ein vordefiniertes Ereignis, wie z.B. dass ein Nutzer
    eine beworbene App auf seinem Gerät innerhalb einer bestimmten Zeitspanne installiert.
    Konvertierungen können für jede Kampagne verschieden definiert werden. Die für die
    jeweilige Kampagne geltende Definition der Konvertierung, die Anzahl der pro Konvertierung
    zu erzielenden Coins sowie mögliche weitere Festlegungen wie z.B. tägliche Obergrenzen und
    Kriterien für die Zielorientierung werden in den Kampagnen-Richtlinien festgelegt. Nimmt der
    Partner an einer Kampagne teil, stimmt er damit den betreffenden Kampagnen-Richtlinien zu.
  3. Die Anzahl an gültigen Konvertierungen wird von hi! durch branchenübliche Tracking-Tools
    gemessen. Es ist in der Regel notwendig, dass der Partner einen Tracking-Link in seine
    Werbung auf der Partnerseite integriert. Die Auswahl des verwendeten Tracking Tools erfolgt
    im alleinigen billigen Ermessen von hi!. Basierend auf dem Tracking-Ergebnis erstellt hi! einen
    Kampagnen-Bericht und macht diesen dem Partner auf der Plattform zugänglich. Die
    Kampagnen-Berichte werden in der Regel bei Abschluss einer Kampagne jedenfalls aber
    monatlich zugänglich gemacht.
  4. Der Kampagnen-Bericht gilt als akzeptiert, wenn Partner nicht innerhalb von 14 Tagen nach
    Zugänglichmachung in Textform widerspricht.
  5. Über den Kampagnen-Bericht hinaus hat der Partner ggfs. Zugang zu Online-Statistiken
    innerhalb der Plattform. Diese Statistiken sind nur vorläufig und unverbindlich. Als Basis der
    Berechnung der Belohnung dient ausschließlich der Kampagnen-Bericht.
  6. Für den Fall, dass eine Abweichung von mehr als zehn Prozent (10 %) zwischen dem
    Kampagnen-Bericht von hi! und den Daten des Partners auftritt, werden sich die Parteien in
    gutem Glauben über eine Überprüfung der relevanten Daten und ggfs. eine Anpassung des
    Kampagnen-Berichts verständigen. Wenn jedoch die Gründe für die Abweichung nicht binnen
    14 Tagen geklärt werden können, gilt der Kampagnen-Bericht als maßgeblich.
  7. Die Coins sind die virtuelle Belohnung des hi!-Belohnungsprogramms. Der monetäre
    Gegenwert der Coins wird von hi! gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages festgelegt und
    an den Partner ausgezahlt. Das bestehende Coins-Guthaben wird nicht verzinst.
  8. Um Programme von hi! in verschiedenen Regionen und Ländern einheitlich kalkulieren zu
    können, wird der monetäre Gegenwert der Coins in Euro zu einem von hi! festgelegten
    Pauschalsatz ermittelt, der dem Partner auf der Plattform angezeigt wird.
  9. Die Auszahlungen erfolgen monatlich, jedoch aus Rationalisierungsgründen nur, wenn der
    monetäre Gegenwert der Coins in Euro am Ende eines Kalendermonats einen Mindestbetrag
    von 20,- € erreicht. Wird der Mindestbetrag nicht erreicht, bleiben die Coins auf dem Konto bis
    der Mindestbetrag durch die Belohnung mit weiteren Coins erreicht ist. Nicht ausgezahlte
    Coins sind für 12 Monate gültig und verfallen, wenn bis dahin der auszahlfähige
    Mindestbetrag nicht erreicht wurde.
  10. Die Auszahlung an den Partner erfolgt in Euro. Der hi!-Umrechnungskurs des der Coins in den
    Euro-Wert für die Auszahlung wird von hi! im alleinigen billigen Ermessen festgelegt und dem
    Partner auf der hi! Plattform angezeigt. hi! orientiert sich dabei an den von der Europäischen
    Zentralbank veröffentlichten offiziellen Wechselkursen. hi! passt den hi!-Umrechnungskurs
    regelmäßig an, er spiegelt jedoch nicht den offiziellen Wechselkurs wieder.
  11. Für Auszahlungen wird der am Zahlungsdatum geltende hi!-Umrechnungskurs für den
    gesamten Auszahlungsbetrag angewendet.
  12. Zahlungen an den Partner für einen Kalendermonat erfolgen bis spätestens zum 15. des
    Folgemonats, und zwar mittels der im Nutzerkonto des Partners hinterlegten
    Auszahlungsmethode (derzeit PayPal oder Überweisung).
  13. Für jede durchgeführte Auszahlung an den Partner erhebt hi! eine Bearbeitungsgebühr. Die
    Bearbeitungsgebühr beläuft sich der Höhe nach auf 3 % des jeweiligen Auszahlungsbetrages.
    Die Bearbeitungsgebühr wird von hi! jeweils bei der betreffenden Auszahlung in Abzug
    gebracht.
  14. hi! stellt Partner zu jeder Auszahlung einen Zahlungsbeleg aus, der die betreffende
    Auszahlung an den Partner und die Bearbeitungsgebühr entsprechend der anwendbaren
    Steuergesetze wiedergibt. Partner stimmt zu, dass die Zahlungsbelege durch hi! in
    elektronischer Form ausgestellt werden können.
  15. Partner wird den Zahlungsbeleg binnen vier Wochen prüfen. Wenn Partner innerhalb dieser
    vier Wochen nach Erhalt des Zahlungsbelegs keinen Widerspruch einlegt, gilt der
    Zahlungsbeleg als akzeptiert.
  16. Partner ist für seine steuerlichen Belange selbst verantwortlich. Sofern es das Gesetz
    verlangt, führt der Partner als Rechnungssteller anwendbare Steuern auf seiner Rechnung
    einzeln auf.

§ 6 Werbeinhalte

  1. hi! untersagt den Werbenden, im Rahmen der Kampagnen Werbeinhalte bereitzustellen,
    Werbeformen zu fordern oder Produkte bewerben zu lassen, die sitten- oder rechtswidrig sind
    oder Rechte Dritter verletzen („Unzulässige Werbung“). Es liegt jedoch in der Verantwortung
    von Partner selbst, vor der Durchführung einer Kampagne zu prüfen und sicherzustellen, dass
    die verwendeten Werbeinhalte und -formen keine unzulässige Werbung darstellen.
  2. Sollte Partner im Rahmen seiner Vorabüberprüfung oder während der Durchführung einer
    Kampagne feststellen, dass die Durchführung einer Kampagne unzulässige Werbung
    erfordert, hat er unverzüglich die Durchführung zu unterlassen und hi! in Textform zu
    informieren. hi! wird die Kampagne überprüfen und bei Vorliegen eines Verstoßes des
    Werbenden die entsprechende Kampagne beenden. Partner wird die eingestellte Kampagne
    nur nach ausdrücklicher Freigabe durch hi! fortsetzen.

§ 7 Teilnahme an Eventcontent-Produktionen

  1. Für den Fall, dass Partner an einer Eventcontent Produktion von hi! („Content-Produktion“)
    teilnimmt, bei der unentgeltlich Foto- oder Videomaterial des Partners („Content“) hergestellt
    wird, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 7.
  2. Soweit hi! dem Partner Foto- und/oder Videomaterial im Zusammenhang mit einer
    Content-Produktion zur Verfügung stellt, verbleiben die Nutzungsrechte hieran bei hi!.
  3. Soweit bei dem Partner Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und/oder sonstige Rechte an
    dem Content entstehen, räumt der Partner hi! das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich
    unbeschränkte, auf Dritte übertragbare und an Dritte unterlizenzierbare Recht ein, den
    Content, einschließlich etwaiger Bildnisse des Partners, mit oder ohne Nennung des Namens
    des Partners, in allen Medien umfassend, insbesondere für Zwecke einer kommerziellen
    Vermarktung von hi! und/oder Dritten bzw. den Produkten und/oder Dienstleistungen von hi!
    und/oder Dritten zu nutzen und zu verwerten, z.B. über Online-Medien, einschließlich
    (mobilem) Internet, E-Mails, Apps, Videoportalen (z.B. YouTube etc.), sozialen Netzwerken
    (z.B. Facebook, Instagram, TikTok etc.) und Blogs, wobei diese Aufzählung lediglich
    beispielhaft und nicht abschließend erfolgt. Der Partner räumt hi! dabei insbesondere
    folgende Nutzungsrechte ein:
    1. Das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung,
      mithin das Recht, den Content, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten,
      insbesondere durch die digitale Einbindung in Online-Medien, unbegrenzt zu
      vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben;
    2. das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, mithin das Recht, den Content zu
      speichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu
      übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken,
      elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
    3. das Recht der öffentlichen Wiedergabe, mithin das Recht, den Content gewerblich
      oder nicht gewerblich, durch Ton-, Bild-, Bildton-, Multimedia-Träger bzw. andere
      Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten,
      Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und
      Techniken öffentlich wiederzugeben;
    4. das Bearbeitungsrecht, mithin das Recht den Content unter Wahrung des
      Urheberpersönlichkeitsrechts des Partners selbst oder durch Dritte, beliebig
      umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in
      Online-Medien zu digitalisieren sowie
    5. das Werberecht, mithin das Recht, den Content für die kommerzielle Vermarktung von
      hi! und/oder Dritten bzw. von Produkten und/oder Dienstleistungen von hi! und/oder
      Dritten auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, insbesondere
      im Fernsehen, in Printmedien und auf Messeveranstaltungen zu verwenden.

 

Die Einräumung der Rechte umfasst eine ausschnittsweise Nutzung des Contents und eine Nutzung
in Verbindung mit anderen Werken.

  1. Partner garantiert hi! den Bestand der gemäß § 7 (3) eingeräumten Rechte und versichert,
    dass diese weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet
    sind. Partner stellt hi! insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei und haftet auch ohne eigenes
    Verschulden für sämtliche Schäden in diesem Zusammenhang, insbesondere für die
    notwendigen und angemessenen Rechtsverfolgungskosten.
  2. hi! ist bis auf unbestimmte Zeit berechtigt, auf die (ehemalige) Kooperation in
    Geschäftsberichten, Chronologien, (Online-)Unternehmenspublikationen, etc. in geeigneter
    Form hinzuweisen.
  3. Die Teilnahme an der Content-Produktion von hi! und die von hi! im Einzelfall freigegebene
    Nutzungen des Contents sind für Partner kostenfrei. Mit der kostenfreien Teilnahme- und
    Nutzungsmöglichkeit gemäß Satz 1 sind sämtliche Leistungen von Partner im Rahmen der
    Content-Produktion (einschließlich der Rechteübertragung nach § 7 (3)) abgegolten. Eine
    Vergütung für die Rechtseinräumung gemäß § 7 (3) erhält Partner darüber hinaus nicht.

§ 8 Verfügbarkeit der Plattform Gewährleistung

  1. hi! ist bemüht, die Plattform ohne Unterbrechungen zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann
    keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit von hi! übernommen werden. hi! kann die
    Verfügbarkeit der Plattform zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf
    Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung
    technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten
    Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). hi! berücksichtigt in diesen Fällen die
    berechtigten Interessen von Partner z.B. durch Vorabinformationen.
  2. hi! behält sich außerdem das Recht vor, den Betrieb der Plattform für eine unbegrenzte
    Zeitspanne einzustellen. hi! wird Partner im Falle einer solchen Einstellung vorab informieren.
    Auf dem Nutzerkonto werden gutgeschriebene Coins ausgezahlt.

§ 9. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag ist für eine unbestimmte Vertragslaufzeit geschlossen.
  2. Die Parteien können den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit mit sofortiger Wirkung
    ordentlich kündigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.
  3. Das Recht der Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigen Gründen zu kündigen,
    bleibt unangetastet.
  4. Ein Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung besteht für hi! insbesondere, wenn
    Partner gegen seine Garantien gem. § 4 verstößt.
  5. In Fällen, in denen hi! zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, hat hi! stets auch
    das Recht, laufende Kampagnen des Partners zu beenden und das Nutzerkonto und den
    Zugang zur Plattform zunächst vorläufig zu sperren.
  6. Alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung gutgeschriebenen Coins bzw. eine Auszahlung
    des Gegenwerts gem. § 5 bleiben unberührt. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte von hi!
    bleiben indes unangetastet.
  7. Partner kann den Vertrag in Textform gegenüber hi!, medialabel network GmbH, Unter den
    Linden 32-34, 10117 Berlin, E-Mail: info@hisharethat.com, kündigen. Eine Angabe von
    Gründen ist nicht erforderlich.
  8. Partner haben außerdem die Möglichkeit, ihren Zugang auf der Plattform selber jederzeit zu
    kündigen. Dafür muss Partner lediglich sein Profil im eigenen Account löschen.
  9. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Zugang zur Plattform gesperrt. Der
    Partner stellt die Durchführung aller Kampagnen ein und ist zur Entfernung der betreffenden
    Werbemittel und Links verpflichtet und selbst verantwortlich. Partner erhält in keinem Fall
    Vergütungen für nach Beendigung des Vertrags durchgeführte Kampagnen, insbesondere
    nicht für nach der Beendigung erfolgte Konvertierungen
  10. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung behält hi! sich das Recht vor, Partner dauerhaft
    von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Der Partner ist in diesem Fall nicht zur
    Neu-Registrierung berechtigt.

§ 10. Funktionsumfang und -gewährleistung

hi! gewährt Partner unter diesem Vertrag Zugang zur Plattform in ihrem jeweiligen Zustand und
Funktionsumfang. Partner hat keinen Anspruch auf einen bestimmten vorhandenen oder zu
erreichenden Zustand oder Funktionsumfang. hi! behält sich insbesondere vor, die angebotene
Plattform den Möglichkeiten und Anforderungen eines fortschreitenden Standes der Technik und
einem wechselnden Angebot an Kampagnen- und Werbemodellen entsprechend laufend anzupassen.

§ 11 Haftungsbegrenzung

hi! schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung
von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung Partner regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von hi!.

§ 12 Datenschutz

Für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von Partner durch hi! gilt die
Datenschutzerklärung von hi!. Die aktuelle Fassung ist auf der Webseite von hi! www.hisharethat.com
abrufbar.

§ 13 Kommunikation

hi! kann Partner sämtliche diesen Vertrag und die Nutzung der Plattform betreffende Mitteilungen per
E-Mail an die im Account von Partner hinterlegte E-Mail-Adresse übermitteln. Der Partner stellt sicher,
dass er sämtliche an die im Account hinterlegte Adresse übermittelte Kommunikation erhält. hi! ist
jedoch nicht auf eine Kommunikation per E-Mail beschränkt.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Alle dem Partner mitgeteilten bzw. ihm zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und
    Betriebsgeheimnisse von hi! oder dem Werbenden, der Inhalt und die Ergebnisse der
    Zusammenarbeit (insbesondere, jedoch nicht abschließend, Informationen über Art und Inhalt
    der Kampagnen sowie die bereitgestellten Werbematerialien und beworbenen Produkte)
    sowie sonstige ggfs. mit einem Vertraulichkeitsvermerk gekennzeichnete oder
    vernünftigerweise als vertraulich erkennbare Informationen (nachfolgend „Vertrauliche
    Informationen“ genannt) unterliegen einer Geheimhaltungsverpflichtung von Partner.
  2. Der Partner verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis
    gelangten vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann
    einzuhalten und die vertraulichen Informationen nur im Rahmen der Zusammenarbeit bzw.
    gemäß den Kampagnen-Richtlinien zu verwenden. Die vorstehende Verpflichtung gilt über das
    Ende dieser Vereinbarung hinaus.
  3. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich:
    1. dem Partner vor der Mitteilung bereits bekannt waren, oder
    2. der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren, oder
    3. der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des
      Partners bekannt oder allgemein zugänglich werden und an deren Vertraulichkeit hi!
      und Werbender kein Interesse mehr besitzen, oder
    4. von Partner aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung
      oder zwingender rechtlicher Vorschriften offenzulegen sind, wobei Partner in einem
      solchen Fall hi! unverzüglich schriftlich hierüber informieren und für die Wahrung der
      vertraulichen Behandlung im größtmöglichen Umfang Sorge tragen wird.

Die Beweislast für das Vorliegen der genannten Ausnahmen obliegt dem Partner.

§ 15 Referenzwerbung

Sofern es sich bei Partner um einen Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt, räumt er hi! das
Recht ein, branchenüblich auf die bestehende Zusammenarbeit mit Partner hinzuweisen,
insbesondere in Werbematerialien und auf der hi!-Webseite. Partner kann solcher Referenzwerbung
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

§ 16 Nichtumgehung

  1. Der Partner verpflichtet sich, es während des Zeitraums dieser Vereinbarung und für einen
    Zeitraum von einem (1) Jahr nach deren Ende, zu unterlassen, hi! zu umgehen, indem er
    Werbenden, für deren hi!-Kampagnen er unter diesem Vertrag Werbeleistungen erbracht hat,
    solche Werbeleistungen direkt anbietet oder erbringt bzw. sich hierzu vertraglich verpflichtet,
    die mit den Werbeleistungen die Partner im Rahmen von hi! erbringt identisch oder ihnen im
    Wesentlichen ähnlich sind.
  2. Partner ist im Fall des schuldhaften Verstoßes gegen seine Verpflichtung zur Nichtumgehung
    aus § 16 (1) schadensersatzpflichtig.
  3. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Nichtumgehung hat Partner eine
    sofort fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe bemisst sich nach 200 %
    aller Auszahlungsbeträge, die Partner von hi! in den 12 Monaten vor dem Verstoß für
    Kampagnen mit Produkten oder Werbung des Werbenden, bzgl. dessen die Umgehung
    stattfand, erhalten hat. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens bleibt
    Partner unbenommen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und ggfs. eines
    Unterlassungsanspruchs für die Zukunft durch hi! ist dadurch nicht ausgeschlossen.
  4. Die Regelungen in § 16 (1) bis §16 (3) finden keine Anwendung, wenn der Partner nachweisen
    kann, dass er für den betreffenden Werbenden bereits vor Abschluss dieser Vereinbarung
    unabhängig von hi! entsprechende Werbeleistungen erbracht hat.

§ 17 Übertragung an Dritte

  1. hi! ist berechtigt, Zahlungsansprüche gegen Partner sowie sämtliche Rechte und Pflichten
    aus dem Vertrag mit Partner ohne Zustimmung von Partner auf Dritte zu übertragen. Im Falle
    der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten ist der Abonnent berechtigt, den
    Abonnementvertrag auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Übertragung zu kündigen.
  2. Partner darf seine Rechte und Pflichten aus dem Abonnementvertrag nicht ohne
    Genehmigung von hi! an Dritte übertragen; hiervon ausgenommen sind eventuelle
    Zahlungsansprüche von Partner (z.B. Schadensersatzansprüche).

§ 18 Änderungen dieser AGBs

  1. hi! behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern sich die
    rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb der angebotenen Plattform ändern, einzelne
    Funktionalitäten von hi! überarbeitet oder erweitert werden oder die AGB Regelungslücken
    aufweisen, es sei denn, dass dies für den Partner nicht zumutbar ist.
  2. hi! wird den Partner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht
    Partner den neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach einer solchen
    Benachrichtigung, kommen die Parteien dahingehend überein, dass die geänderten AGB
    Vertragsbestandteil werden. hi! wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein
    Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der
    Partner den neuen AGB, so hat hi! das Recht, den Nutzungsvertrag mit Partner fristlos zu
    kündigen.

§ 19 Sonstiges

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des
    internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist
    Deutsch.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Partner eine
    juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
    ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand der Geschäftssitz von hi!, zur Zeit
    Berlin. Dasselbe gilt, wenn Partner Kaufmann ist und das Geschäft für ihn ein
    Handelsgeschäft ist. hi! ist auch berechtigt, am Ort der Niederlassung des Kaufmanns, des
    Sitzes der juristischen Person oder des Sitzes der Behörde zu klagen.